Jahreshauptversammlung der Eigenheimer
Reibungslos und zügig verlief die turnusgemäße Jahreshauptversammlung der Eigenheimervereinigung Großwenkheim im Gasthaus Sotier.
Vorsitzender Anton Ziegler konnte 17 Mitglieder von aktuell 117 begrüßen, dazu wie schon seit vielen Jahren Landesvorstandsmitglied Heinz Amling. In seinem Tätigkeitsbericht erinnerte Ziegler an eine Reihe von Aktivitäten im abgelaufenen Geschäftsjahr, u.a. die Frühjahrsbestellung von Gartenbedarf, die tatkräftige Mithilfe bei der Neugestaltung des Kinderspielplatzes am Sportgelände, dass Herrichten des Grundstücks „Kohlplatte" und das Gartenfest. Abgesagt werden mussten der Baumschnittkurs wegen Erkrankung des Referenten und die Fahrt nach Weimar wegen zu geringen Interesses. Ziegler bedankte sich bei seinen Vorstandsmitgliedern für deren Engagement, ganz besonders aber bei Alfons Markert für die Ausgabe, Wartung und Pflege der Gartengeräte. Nach zwei Austritten zählt der Verein derzeit 117 Mitglieder. Als nächste Termine nannte Ziegler die Weihnachtsfeier am 5. Dezember und den Christbaumverkauf am Dorfplatz am 12. Dezember 2009. Arno Leuchs und Irene Weigand gehören dem Verein seit 25 Jahren an, Roland Schlembach seit 10 Jahren. Die Urkunden konnten allerdings nicht überreicht werden, da keines der langjährigen Mitglieder anwesend war. Landesvorstandsmitglied Heinz Amling listete in seinen Ausführungen Themen auf, für die sich der Landesverband speziell einsetzt. So nannte er die Änderung des Erbrechts, eine einheitliche Regelung für die Grundsteuer, den Klimaschutz für Wohngebäude, den Energiepass, den Kollektivvertrag über Versicherungen, die Anhebung der Versicherungsbeiträge durch den Versicherer, den Wegfall des Kaminkehrermonopols und die Überprüfung der Hauskanalanschlüsse auf Dichtheit bis 2015.Wegen der langen Anreise wird von den Großwenkheimer Eigenheimern auf einen Besuch der Bundesgartenschau 2010 in Rosenheim verzichtet. Anfragen aus den Reihen der Anwesenden gab es zur Frage des Pflanzabstands von Hecken zum Nachbargrundstück und zur Frage der Haftbarmachung bzw. Versicherung des Grundstücksbesitzers beim Herabfallen von dürren Ästen.