Martin Geßner neuer Vorsitzender der Jagdgenossen Großwenkheim
Die Neuwahl des Vorsitzenden und die Neuordnung der Rahmenbedingungen bei der Wildschadensregulierung standen im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Großwenkheim im Gasthaus Sotier. Dazu konnte 2. Bürgermeister Michael Kastl 32 Jagdgenossen mit 40 Stimmrechten bei einer Fläche von 701,89 Hektar begrüßen. Schriftführer Arno Schlembach berichtete über einige Maßnahmen im Jahre 2015. Da es an der Kassenführung von Kassier Sebastian Geßner keine Beanstandungen gab, wurde der Vorstand einstimmig entlastet.
Mehrheitlich beschlossen wurde, dass die nicht verwendeten Finanzmittel auf dem Konto der Genossenschaft verbleiben. Da der bisherige Vorsitzende Manfred Schlembach im Dezember 2015 sein Amt vorzeitig niederlegte, musste der 1. Bürgermeister für die Zeit der Vakanz den Vorsitz übernehmen und zur Jahrehauptversammlung einladen. Zum neuen Vorsitzenden wurde Martin Geßner, bisher Beisitzer gewählt. Für ihn wurde zum neuen Beisitzer Burkard Geiling gewählt. Nach seiner Wahl erläuterte Geßner die restlichen Arbeiten am Steinweg. Einstimmig beschlossen wurde, auf dem 1100 Meter langen Steinweg anschließend ein Schotterpaket aufzubringen. „Diese Maßnahme wollen wir in diesem Jahr umsetzen“, sagte Geßner. „Da die Arbeiten aus Kostengründen größenteils in Eigenregie erfolgen sollen, müssten die veranschlagten 5000 Euro ausreichen“, meinte Arno Schlembach auf Nachfrage. Geßner erklärte die bisherige Vorgehensweise bei der Regulierung von Wildschäden. Demnach wurden die Schäden vom Vorstand der Jagdgenossen selbst geschätzt. Dies führte zu Problemen im letzten Jahr, auch deshalb, weil die Schäden nicht fristgemäß gemeldet wurden. Während der wildschadensträchtigen Zeit müsse der Landwirt seine Bestände wöchentlich kontrollieren. Er habe eine hohe Mitwirkungspflicht beim Thema Wildschäden. Mehrheitlich wurde die Neuordnung der Wildschadensregulierung beschlossen. Danach ist ein Wildschaden innerhalb von acht Tagen schriftlich bei der Stadt Münnerstadt zu melden, umgehend auch dem Jagdpächter und der Jagdgenossenschaft. Einigt sich der Jäger mit dem Landwirt, hat er den Schaden selbst zu übernehmen. Bei einer Einigung zwischen der Jagdgenossenschaft und dem Landwirt wird der Schaden über die Jagdgenossenschaft ausgezahlt. Der Jäger erhält eine Rechnung innerhalb der Wildschadensdeckelung. Auf einige Risse im asphaltierten Weg „Osterfeld“ machte Burkard Ziegler aufmerksam und bat Herrn Kastl, dies der Stadt zu melden. Ein zeitnahes Reparieren wäre nötig,damit keine größeren Schäden entstehen.
Martin Geßner
Mehrheitlich beschlossen wurde, dass die nicht verwendeten Finanzmittel auf dem Konto der Genossenschaft verbleiben. Da der bisherige Vorsitzende Manfred Schlembach im Dezember 2015 sein Amt vorzeitig niederlegte, musste der 1. Bürgermeister für die Zeit der Vakanz den Vorsitz übernehmen und zur Jahrehauptversammlung einladen. Zum neuen Vorsitzenden wurde Martin Geßner, bisher Beisitzer gewählt. Für ihn wurde zum neuen Beisitzer Burkard Geiling gewählt. Nach seiner Wahl erläuterte Geßner die restlichen Arbeiten am Steinweg. Einstimmig beschlossen wurde, auf dem 1100 Meter langen Steinweg anschließend ein Schotterpaket aufzubringen. „Diese Maßnahme wollen wir in diesem Jahr umsetzen“, sagte Geßner. „Da die Arbeiten aus Kostengründen größenteils in Eigenregie erfolgen sollen, müssten die veranschlagten 5000 Euro ausreichen“, meinte Arno Schlembach auf Nachfrage. Geßner erklärte die bisherige Vorgehensweise bei der Regulierung von Wildschäden. Demnach wurden die Schäden vom Vorstand der Jagdgenossen selbst geschätzt. Dies führte zu Problemen im letzten Jahr, auch deshalb, weil die Schäden nicht fristgemäß gemeldet wurden. Während der wildschadensträchtigen Zeit müsse der Landwirt seine Bestände wöchentlich kontrollieren. Er habe eine hohe Mitwirkungspflicht beim Thema Wildschäden. Mehrheitlich wurde die Neuordnung der Wildschadensregulierung beschlossen. Danach ist ein Wildschaden innerhalb von acht Tagen schriftlich bei der Stadt Münnerstadt zu melden, umgehend auch dem Jagdpächter und der Jagdgenossenschaft. Einigt sich der Jäger mit dem Landwirt, hat er den Schaden selbst zu übernehmen. Bei einer Einigung zwischen der Jagdgenossenschaft und dem Landwirt wird der Schaden über die Jagdgenossenschaft ausgezahlt. Der Jäger erhält eine Rechnung innerhalb der Wildschadensdeckelung. Auf einige Risse im asphaltierten Weg „Osterfeld“ machte Burkard Ziegler aufmerksam und bat Herrn Kastl, dies der Stadt zu melden. Ein zeitnahes Reparieren wäre nötig,damit keine größeren Schäden entstehen.
Martin Geßner